So gründest du ein Einzel­unternehmen (Gründung, Haftung, Steuern)

Jessika Fichtel Junge Gründer Expertin für Entrepreneurship und Karriere

Aktualisiert am

Es ist nicht verwunderlich, dass sich die meisten Menschen in Deutschland für die Gründung eines Einzelunternehmens entscheiden.

Die Rechtsform kommt mit einem einfachen Gründungsprozess daher und erfordert kein festes Startkapital.

Dem gegenüber steht allerdings die uneingeschränkte Haftung, die dazu führt, dass du das Dasein als Einzelunternehmer stets mit Vorsicht genießen solltest.

Doch solange dein Unternehmen läuft, überwiegen eindeutig die Vorzüge dieser Rechtsform.

Gründung eines Einzel­unternehmens

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist überraschend einfach. Das liegt in erster Linie daran, dass du alleiniger Inhaber sein wirst und beispielsweise kein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und notariell beglaubigt werden muss.

Dennoch ist die Gründung natürlich nicht von jetzt auf gleich erledigt, sondern unterteilt sich in mehrere Schritte. Dabei handelt es sich um die folgenden:

  1. Eröffnung eines Geschäftskontos
  2. Eventuelle Genehmigungen einholen
  3. Gewerbe anmelden
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  5. Eintragung ins Handelsregister

Nachfolgend findest du die einzelnen Schritte noch einmal im Detail.

1. Eröffnung eines Geschäftskontos

Grundsätzlich schreibt dir natürlich niemand vor, zu welchem Zeitpunkt du ein Geschäftskonto eröffnen solltest.

In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: je eher, desto besser. Denn sobald du Kontakt zu diversen Ämtern wie Finanz- und Gewerbeamt hast, musst du in der Regel deine Kontodaten angeben.

Auch später, wenn du deine ersten Rechnungen schreibst, ist es natürlich von Vorteil, wenn du deine Kunden wissen lässt, auf welches Konto sie den Betrag überweisen sollen.

Testsieger Preis-Leistung:

Aktion: Bei Tide kannst du eine Prämie von 200 Euro bzw. 400 Euro erhalten, wenn du ein Geschäftskonto eröffnest.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von FinanceAds (Links & Vergleichstools). Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

2. Eventuelle Genehmigungen einholen

Es gibt gewisse Tätigkeiten, die nach bestimmten Genehmigungen verlangen.

Wenn du dich beispielsweise als Handwerker selbstständig machen möchtest, musst du entweder einen Meisterbrief vorlegen oder Gebrauch von diversen Sonderregelungen machen.

Informiere dich daher unbedingt im Vorfeld, welche Erlaubnisse du benötigst und wie du deine Fähigkeiten nachweisen kannst.

3. Gewerbe anmelden

Wenn deine Tätigkeit nicht als Freiberuflichkeit gilt, dann musst du ein Gewerbe anmelden, um als Einzelunternehmer zu agieren.

In immer mehr Städten ist dieser Schritt online möglich, sodass du dein Business gewissermaßen bequem von zu Hause aus gründen kannst.

Für die Anmeldung eines Gewerbes musst du den sogenannten Gewerbeschein ausfüllen und hier unter anderem deine Rechtsform, persönliche Daten, Inhalt deiner Unternehmung und deine Kontodaten angeben.

Wichtig zu wissen: Für diesen Schritt wird eine Gebühr fällig, die von Gewerbeamt zu Gewerbeamt schwankt. Meist sind jedoch Kosten zwischen 30 und 50 Euro üblich – du musst also keine Angst davor haben.

3.1. Freiberuflichkeit anmelden

Wenn du zu den Freiberuflern gehörst, also beispielsweise als selbstständiger Journalist, Künstler, Heilpraktiker oder Anwalt arbeiten möchtest, musst du kein Gewerbe anmelden. Gleiches gilt für Land- und Forstwirte.

In diesem Fall schickst du stattdessen ein formloses Schreiben an dein Finanzamt, in dem du kurz deine Absichten erklärst und um die Vergabe einer Steuernummer bittest.

Die Anmeldung einer Freiberuflichkeit ist kostenlos.

4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Egal, ob Gewerbetreibender oder Freiberufler – um offiziell als Einzelunternehmer aktiv werden zu können, musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, den dir dein Finanzamt zuschicken wird.

Unser Tipp: Wenn du hierbei Probleme hast – nicht immer ist sofort klar, welche Informationen von dir verlangt werden – ist dir dein Steuerberater gern beim Ausfüllen behilflich.

Wenn du von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchtest, musst du das in diesem Fragebogen angeben.

5. Eintragung ins Handelsregister

Dieser Schritt ist nur relevant für dich, wenn du dein Einzelunternehmen als eingetragener Kaufmann oder als eingetragene Kauffrau gründest. Folgende Informationen werden hierfür verlangt:

  • Geschäftsführer und Prokura
  • Anschrift/Unternehmenssitz
  • Name des Unternehmens
  • Rechtsform
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Kapital

Für die Eintragung ins Handelsregister werden Kosten (beispielsweise für Notar und Gericht) fällig. Diese belaufen sind in der Regel auf etwa 150 Euro.

Alle anderen Einzelunternehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sie können es aber freiwillig tun.

Vor- und Nachteile

Du fragst dich, warum du ausgerechnet ein Einzelunternehmen gründen solltest – oder was dagegen spricht?

Dann solltest du unbedingt einen Blick auf die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform werfen, die ich dir nachfolgend zusammengetragen habe.

Vorteile

  • einfacher Gründungsprozess
  • geringe Gründungskosten
  • kein Stammkapital notwendig
  • kein Gesellschaftsvertrag oder Satzung erforderlich
  • keine Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse (außer bei Jahresumsätzen im mehrstelligen Millionenbereich)
  • schnelle Entscheidungsprozesse durch alleinigen Inhaber
  • gute Chancen auf Kreditvergabe
  • oftmals keine Eintragung ins Handelsregister notwendig

Nachteile

  • vollständige Haftung – auch mit dem Privatvermögen
  • Aufbringen von Eigenkapital häufig schwierig
  • oftmals fehlende zweite Meinung in Entscheidungsprozessen
  • Aufnahme weiterer Inhaber nicht möglich (nur nach Änderung der Rechtsform)
  • Risiko finanzieller Verluste im Krankheitsfall
  • mögliche Schwierigkeiten bei mangelndem Know-how des Inhabers
  • keine Körperschafts-, sondern Einkommensteuer

Kosten einer Gründung

Du siehst: Ein Einzelunternehmen zu gründen ist nicht nur einfach, sondern auch günstig.

Wenn du nur die Gewerbeanmeldung bezahlen musst, werden meist maximal 50 Euro fällig.

Kommt dann noch die Eintragung ins Handelsregister dazu, solltest du mit rund 250 Euro für die Gründung deines Einzelunternehmens rechnen.

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen, wie die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH, sind die Gründungskosten überschaubar.

Steuern

Natürlich musst du auch als Einzelunternehmer Steuern zahlen. Hierbei handelt es sich konkret um:

  • Gewerbesteuer (außer Freiberufler und bis zur Freibetragsgrenze von 24.500 Euro)
  • Umsatzsteuer (außer Kleinunternehmer)
  • Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag
  • eventuell Lohnsteuer
  • eventuell Kirchensteuer

Haftung

Das Einzelunternehmen ist keine haftungsbeschränkte Rechtsform.

Das bedeutet, dass du im Fall einer Insolvenz sowohl mit dem betrieblichen als auch privaten Vermögen haftest. Gleiches gilt, wenn durch dein Produkt oder deine Dienstleistung oder deren Produktion ein Schaden entsteht und du zur Schadensersatzzahlung verpflichtet bist.

Dieser Umstand muss dir unbedingt bewusst sein, wenn du dich für die Gründung eines Einzelunternehmens entscheidest.

Vor allem die Kombination aus hohem unternehmerischem Risiko und einem umfassenden privaten Vermögen (hierzu gehören auch Auto(s), Wohneigentum, Grundstücke usw.) kann bei ausbleibendem Erfolg deiner Geschäftsidee große Schwierigkeiten mit sich bringen.

Fragen und Antworten

Was ist ein Einzel­unternehmen?

Grundsätzlich kann man das Einzelunternehmen beziehungsweise den Einzelunternehmer in zwei Kategorien unterteilen:

  1. einzelne natürliche Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, etwa Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte
  2. das Unternehmen eines eingetragenen Kaufmannes/ einer eingetragenen Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs

Ein Einzelunternehmen wird also nie von mehreren, sondern immer nur von einer (einzelnen) Person gegründet. Diese kann allerdings beliebig viele Mitarbeiter einstellen.

Wichtig zu wissen: Das Einzelunternehmen ist eine eigenständige Rechtsform. Sie muss klar von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG unterschieden werden.

Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?

Grundsätzlich darf jeder ein Einzelunternehmen gründen. Spezielle Voraussetzungen sind in den seltensten Fällen notwendig.

Wie viele Gründer darf ein Einzelunternehmen maximal haben?

Ein Einzelunternehmen wird stets von einer Person gegründet. Gibt es mehr Gründer, kommt die Rechtsform nicht mehr infrage.

Für wen ist die Rechtsform Einzelunternehmen geeignet – und für wen nicht?

Ein unkomplizierter Gründungsprozess und geringe Investitionskosten sorgen dafür, dass das Einzelunternehmen für viele der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit ist.

Gerade für diejenigen, die das Abenteuer gern im Alleingang wagen wollen und nur mit einem geringen finanziellen Risiko rechnen, ist das Einzelunternehmen perfekt.

Besonders beliebt ist es bei Freelancern wie IT-Spezialisten, Social Media Managern und Grafikdesignern.

Auch Menschen, die sich (erst einmal) nebenberuflich selbstständig machen wollen, wählen in aller Regel das Einzelunternehmen als Rechtsform.

Weniger geeignet ist diese, wenn deine Geschäftsidee ein hohes Startkapital verlangt und/ oder allgemein als risikoreich bezeichnet werden kann. In diesem Fall ist es oftmals sinnvoller, sich von Anfang an für eine Rechtsform mit beschränkter Haftung, etwa GmbH oder UG, zu entscheiden.

Gleiches gilt, wenn du ein großes Privatvermögen besitzt – beispielsweise in Form von Ersparnissen und Wohneigentum. Falls dein Unternehmen scheitert, kann es aufgrund der uneingeschränkten Haftung passieren, dass auch dieses Vermögen angetastet wird.

Warum ist das Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform?

Wie ganz am Anfang des Beitrags bereits erwähnt, ist das Einzelunternehmen die mit Abstand beliebteste und am häufigsten gewählte Rechtsform.

Das liegt natürlich an verschiedenen Faktoren wie dem einfachen Gründungsprozess, einer unkomplizierten Buchhaltung und den absolut überschaubaren Gründungskosten.

Insgesamt kann das Einzelunternehmen als die unkomplizierteste Rechtsform bezeichnet werden.

Ist das Einzelunternehmen eine Kapital- oder Personengesellschaft?

Weder noch.

Am ehesten hat das Einzelunternehmen etwas mit einer Personengesellschaft zu tun. Doch hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus mindestens zwei Personen, die eben eine Gesellschaft bilden.

Beispiele dafür sind die GbR, die KG und die OHG.

Auch wenn du als Einzelunternehmer Mitarbeiter einstellst, kannst du dein Unternehmen nicht als Personengesellschaft bezeichnen – schließlich bist du nach wie vor alleiniger Inhaber.

Was sollte ich beim Namen des Einzelunternehmens beachten?

Wird das Einzelunternehmen nicht ins Handelsregister eingetragen, muss auf jeden Fall dein vollständiger Vor- und Nachname in der Bezeichnung enthalten sein.

Weitere Ergänzungen wie die Branche, deine Tätigkeit oder ein Fantasiename sind zulässig, aber nicht notwendig.

Wenn du ein Kaufmann oder eine Kauffrau bist und das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde, kann dein Name auch entfallen – du hast also alle Freiheiten und kannst auch reine Marken- oder Fantasienamen als Geschäftsbezeichnung nutzen. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass du (je nachdem, was zutrifft) die Abkürzungen e.K., e.Kfr. oder e.Kfm. verwendest.

Wann muss das Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?

Die Eintragung ins Handelsregister ist notwendig, wenn du zur Gruppe der eingetragenen Kaufleute gehören willst.

Für alle anderen Gewerbetreibenden ist der Eintrag freiwillig. Ein Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister ist daher keine Seltenheit.

Wann ist ein Einzelunternehmen sinnvoll?

Es gibt unterschiedliche Aspekte, die für die Gründung eines Einzelunternehmens sprechen. Hierzu gehören:

  • geringes Startkapital
  • geringes unternehmerisches Risiko der Geschäftsidee
  • der Wunsch möglichst schnell mit deinem Unternehmen an den Start zu gehen

Wer kann Geschäftsführer eines Einzelunternehmens sein?

Grundsätzlich niemand, denn beim Geschäftsführer handelt es sich um die offizielle Bezeichnung eines Organs der Kapitalgesellschaften.

Wenn du dich als Einzelunternehmer Geschäftsführer nennst, riskierst du im schlimmsten Fall tatsächlich eine Abmahnung – nämlich dann, wenn du andere damit in die Irre führst, weil dein Unternehmen durch den Titel größer/ professioneller/ umsatzstärker wirkt.

Der Gründer eines Einzelunternehmens wird in aller Regel schlichtweg Inhaber genannt.

Die Leitung kann sowohl vom Inhaber als auch einem Prokuristen oder einem bevollmächtigten Angestellten übernommen werden.

Achte insbesondere darauf, dass in deinem Impressum nicht die Bezeichnung „Geschäftsführer“ auftaucht. Diese Bezeichnung wird besonders oft abgemahnt.

Welche Buchführung ist bei Einzelunternehmen erforderlich?

Welche Buchführung du als Einzelunternehmer machst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Während der Freiberufler immer nur eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorlegen muss, entscheidet bei Gewerbetreibenden und Kaufleuten die Höhe des jährlichen Umsatzes, ob eine EÜR reicht oder doch die doppelte Buchführung notwendig ist.

Die Umsatzgrenze liegt bei etwa 600.000 Euro.

Welcher Kontenrahmen ist für Einzelunternehmen ratsam?

Zunächst einmal: Kontenrahmen sind nur dann wichtig für dich, wenn du zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, also mehr als die oben genannten 600.000 Euro Umsatz im Jahr machst.

Ist dies der Fall, dann kannst du die beiden Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 nutzen.

Wie viele Mitarbeiter darf ein Einzelunternehmen beschäftigen?

Hier gibt es theoretisch keine Grenze nach oben.

Bedenke jedoch, dass mit jedem Mitarbeiter das unternehmerische Risiko wächst.

Deswegen entscheiden sich zahlreiche Einzelunternehmer ab einer gewissen Unternehmensgröße für einen Wechsel der Rechtsform – beispielsweise vom Einzelunternehmen zur GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).

Wo werden Einzelunternehmen eingetragen?

Jedes Einzelunternehmen wird im Gewerberegister erfasst.

Zusätzlich werden von Kaufleuten geführte Unternehmen im Handelsregister eingetragen.

Einzelunternehmen zu GmbH umwandeln – Ist das möglich?

Du kannst jederzeit die Rechtsform wechseln und beispielsweise aus deinem Einzelunternehmen eine GmbH machen.

An dieser Stelle muss jedoch gesagt werden, dass dieser Schritt mit einem enormen zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden ist. Außerdem wirst du mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen.

Einzelunternehmen vs. Freiberufler – Was ist der Unterschied?

Jeder Freiberufler ist auch Einzelunternehmer, doch nicht jeder Einzelunternehmer ist auch Freiberufler.

Die Freiberufler genießen einen Sonderstatus in Deutschland und werden bewusst von den Gewerbetreibenden unterschieden.

Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz heißt es dazu:

„Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Und weiter:

„Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.“ (§ 1 (2) PartGG).

In der Praxis profitieren Freiberufler konkret vom Wegfall der Gewerbesteuer und einer vereinfachten Buchhaltung (EÜR).

Empfehlungen unserer Partner

Lexware Office Social Media

6 Monate Buchhaltung gratis

Finom Geschäftskonto Social Media

Dein Geschäftskonto nur einen Klick entfernt

GmbH gründen Social Media

Bis zu 80 % weniger Aufwand mit Belegen

Zahlungserinnerung Social Media

Handy Businesstarif für 17 Euro monatlich

Maßgeschneiderte Firmenkredite, schnell und sicher

Firmentagesgeld Social Media

Firmendepot mit 3,34 % Zinsen p. a.

Autor

Jessika Fichtel

Jessika Fichtel hat sich im Laufe ihrer bisherigen Karriere als Freelance-Autorin auf die Themenschwerpunkte Karriere und Entrepreneurship spezialisiert. Sie gehört seit 2017 zum Team von Junge Gründer. Jessikas besonderes Interesse gilt kreativen Startups, die sich vom „Mainstream“ abheben und sich trauen, anders zu sein. In ihren Artikeln lässt die freiberufliche Texterin gern eigene Erfahrungen einfließen.