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Was ist ein Einzel­unternehmen?

Jessika Fichtel Expertin für Entrepreneurship und Karriere

Aktualisiert am

Grundsätzlich kann man das Einzelunternehmen beziehungsweise den Einzelunternehmer in zwei Kategorien unterteilen:

  1. einzelne natürliche Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, etwa Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte
  2. das Unternehmen eines eingetragenen Kaufmannes/ einer eingetragenen Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs

Ein Einzelunternehmen wird also nie von mehreren, sondern immer nur von einer (einzelnen) Person gegründet. Diese kann allerdings beliebig viele Mitarbeiter einstellen.

Wichtig zu wissen: Das Einzelunternehmen ist eine eigenständige Rechtsform. Sie muss klar von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG unterschieden werden.

So gründest du ein Einzelunternehmen

Die Gründung von einem Einzelunternehmen ist überraschend einfach. Das liegt in erster Linie daran, dass du alleiniger Inhaber sein wirst und beispielsweise kein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und notariell beglaubigt werden muss.

Dennoch ist die Gründung natürlich nicht von jetzt auf gleich erledigt, sondern unterteilt sich in mehrere Schritte. Dabei handelt es sich um die folgenden:

  1. Eröffnung eines Geschäftskontos
  2. Eventuell Genehmigungen einholen
  3. Gewerbe anmelden
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  5. Eintragung ins Handelsregister

In unserem Artikel zum Thema Einzelunternehmen gründen findest du alle Details.

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Vor- und Nachteile

Du fragst dich, warum du ausgerechnet ein Einzelunternehmen gründen solltest – oder was dagegen spricht?

Dann solltest du unbedingt einen Blick auf die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform werfen, die wir dir nachfolgend zusammengetragen haben.

Vorteile

  • einfacher Gründungsprozess
  • geringe Gründungskosten
  • kein Stammkapital notwendig
  • kein Gesellschaftsvertrag oder Satzung erforderlich
  • keine Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse (außer bei Jahresumsätzen im mehrstelligen Millionenbereich)
  • schnelle Entscheidungsprozesse durch alleinigen Inhaber
  • gute Chancen auf Kreditvergabe
  • oftmals keine Eintragung ins Handelsregister notwendig

Nachteile

  • vollständige Haftung – auch mit dem Privatvermögen
  • Aufbringen von Eigenkapital häufig schwierig
  • oftmals fehlende zweite Meinung in Entscheidungsprozessen
  • Aufnahme weiterer Inhaber nicht möglich (nur nach Änderung der Rechtsform)
  • Risiko finanzieller Verluste im Krankheitsfall
  • mögliche Schwierigkeiten bei mangelndem Know-how des Inhabers
  • keine Körperschafts-, sondern Einkommensteuer

Steuern

Natürlich musst du auch als Einzelunternehmer Steuern zahlen. Hierbei handelt es sich konkret um:

  • Gewerbesteuer (außer Freiberufler und bis zur Freibetragsgrenze von 24.500 Euro)
  • Umsatzsteuer (außer Kleinunternehmer)
  • Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag
  • eventuell Lohnsteuer
  • eventuell Kirchensteuer

Haftung

Das Einzelunternehmen ist keine haftungsbeschränkte Rechtsform.

Das bedeutet, dass du im Fall einer Insolvenz sowohl mit dem betrieblichen als auch privaten Vermögen haftest. Gleiches gilt, wenn durch dein Produkt oder deine Dienstleistung oder deren Produktion ein Schaden entsteht und du zur Schadensersatzzahlung verpflichtet bist.

Dieser Umstand muss dir unbedingt bewusst sein, wenn du dich für die Gründung eines Einzelunternehmens entscheidest.

Vor allem die Kombination aus hohem unternehmerischem Risiko und einem umfassenden privaten Vermögen (hierzu gehören auch Auto(s), Wohneigentum, Grundstücke usw.) kann bei ausbleibendem Erfolg deiner Geschäftsidee große Schwierigkeiten mit sich bringen.

Häufig gestellte Fragen

Immer noch offene Fragen zur Rechtsform Einzelunternehmen? Hier findest du Antworten.

Für wen ist die Rechtsform Einzelunternehmen geeignet – und für wen nicht?

Ein unkomplizierter Gründungsprozess und geringe Investitionskosten sorgen dafür, dass das Einzelunternehmen für viele der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit ist.

Gerade für diejenigen, die das Abenteuer gern im Alleingang wagen wollen und nur mit einem geringen finanziellen Risiko rechnen, ist das Einzelunternehmen perfekt.

Besonders beliebt ist es bei Freelancern wie IT-Spezialisten, Social Media Managern und Grafikdesignern.

Auch Menschen, die sich (erst einmal) nebenberuflich selbstständig machen wollen, wählen in aller Regel das Einzelunternehmen als Rechtsform.

Weniger geeignet ist diese, wenn deine Geschäftsidee ein hohes Startkapital verlangt und/ oder allgemein als risikoreich bezeichnet werden kann. In diesem Fall ist es oftmals sinnvoller, sich von Anfang an für eine Rechtsform mit beschränkter Haftung, etwa GmbH oder UG, zu entscheiden.

Gleiches gilt, wenn du ein großes Privatvermögen besitzt – beispielsweise in Form von Ersparnissen und Wohneigentum. Falls dein Unternehmen scheitert, kann es aufgrund der uneingeschränkten Haftung passieren, dass auch dieses Vermögen angetastet wird.

Warum ist das Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform?

Wie ganz am Anfang des Beitrags bereits erwähnt, ist das Einzelunternehmen die mit Abstand beliebteste und am häufigsten gewählte Rechtsform.

Das liegt natürlich an verschiedenen Faktoren wie dem einfachen Gründungsprozess, einer unkomplizierten Buchhaltung und den absolut überschaubaren Gründungskosten.

Insgesamt kann das Einzelunternehmen als die unkomplizierteste Rechtsform bezeichnet werden.

Ist das Einzelunternehmen eine Kapital- oder Personengesellschaft?

Weder noch.

Am ehesten hat das Einzelunternehmen etwas mit einer Personengesellschaft zu tun. Doch hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus mindestens zwei Personen, die eben eine Gesellschaft bilden.

Beispiele dafür sind die GbR, die KG und die OHG.

Auch wenn du als Einzelunternehmer Mitarbeiter einstellst, kannst du dein Unternehmen nicht als Personengesellschaft bezeichnen – schließlich bist du nach wie vor alleiniger Inhaber.

Was sollte ich beim Namen des Einzelunternehmens beachten?

Wenn es an der Zeit ist, deinem Unternehmen einen Namen zu geben, musst du ein paar wichtige Dinge beachten.

Wird das Einzelunternehmen nicht ins Handelsregister eingetragen, muss auf jeden Fall dein vollständiger Vor- und Nachname in der Bezeichnungen enthalten sein. Weitere Ergänzungen wie die Branche, deine Tätigkeit oder ein Fantasiename sind zulässig, aber nicht notwendig.

Wenn du ein Kaufmann oder eine Kauffrau bist und das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde, kann dein Name auch entfallen – du hast also alle Freiheiten und kannst auch reine Marken- oder Fantasienamen als Geschäftsbezeichnung nutzen. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass du (je nachdem, was zutrifft) die Abkürzungen e.K., e.Kfr. oder e.Kfm. verwendest.

Wann muss das Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?

Die Eintragung ins Handelsregister ist notwendig, wenn du zur Gruppe der eingetragenen Kaufleute gehören willst.

Für alle anderen Gewerbetreibenden ist der Eintrag freiwillig. Ein Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister ist daher keine Seltenheit.

Wann ist ein Einzelunternehmen sinnvoll?

Es gibt unterschiedliche Aspekte, die für die Gründung eines Einzelunternehmens sprechen. Hierzu gehören:

  • geringes Startkapital
  • geringes unternehmerisches Risiko der Geschäftsidee
  • der Wunsch möglichst schnell mit deinem Unternehmen an den Start zu gehen

Wer kann Geschäftsführer eines Einzelunternehmens sein?

Grundsätzlich niemand, denn beim Geschäftsführer handelt es sich um die offizielle Bezeichnung eines Organs der Kapitalgesellschaften.

Wenn du dich als Einzelunternehmer Geschäftsführer nennst, riskierst du im schlimmsten Fall tatsächlich eine Abmahnung – nämlich dann, wenn du andere damit in die Irre führst, weil dein Unternehmen durch den Titel größer/ professioneller/ umsatzstärker wirkt.

Der Gründer eines Einzelunternehmens wird in aller Regel schlichtweg Inhaber genannt.

Die Leitung kann sowohl vom Inhaber als auch einem Prokuristen oder einem bevollmächtigten Angestellten übernommen werden.

Achte insbesondere darauf, dass in deinem Impressum nicht die Bezeichnung „Geschäftsführer“ auftaucht. Diese Bezeichnung wird besonders oft abgemahnt.

Welche Buchführung ist bei Einzelunternehmen erforderlich?

Welche Buchführung du als Einzelunternehmer machst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Während der Freiberufler immer nur eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorlegen muss, entscheidet bei Gewerbetreibenden und Kaufleuten die Höhe des jährlichen Umsatzes, ob eine EÜR reicht oder doch die doppelte Buchführung notwendig ist.

Die Umsatzgrenze liegt bei etwa 600.000 Euro.

Welcher Kontenrahmen ist für Einzelunternehmen ratsam?

Zunächst einmal: Kontenrahmen sind nur dann wichtig für dich, wenn du zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, also mehr als die oben genannten 600.000 Euro Umsatz im Jahr machst.

Ist dies der Fall, dann kannst du die beiden Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 nutzen.

Wie viele Mitarbeiter darf ein Einzelunternehmen beschäftigen?

Hier gibt es theoretisch keine Grenze nach oben.

Bedenke jedoch, dass mit jedem Mitarbeiter das unternehmerische Risiko wächst.

Deswegen entscheiden sich zahlreiche Einzelunternehmer ab einer gewissen Unternehmensgröße für einen Wechsel der Rechtsform – beispielsweise vom Einzelunternehmen zur GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).

Wo werden Einzelunternehmen eingetragen?

Jedes Einzelunternehmen wird im Gewerberegister erfasst.

Zusätzlich werden von Kaufleuten geführte Unternehmen im Handelsregister eingetragen.

Einzelunternehmen zu GmbH umwandeln – Ist das möglich?

Du kannst jederzeit die Rechtsform wechseln und beispielsweise aus deinem Einzelunternehmen eine GmbH machen.

An dieser Stelle muss jedoch gesagt werden, dass dieser Schritt mit einem enormen zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden ist. Außerdem wirst du mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen.

Einzelunternehmen vs. Freiberufler – Was ist der Unterschied?

Jeder Freiberufler ist auch Einzelunternehmer, doch nicht jeder Einzelunternehmer ist auch Freiberufler.

Die Freiberufler genießen einen Sonderstatus in Deutschland und werden bewusst von den Gewerbetreibenden unterschieden.

Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz heißt es dazu:

„Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Und weiter:

„Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.“ (§ 1 (2) PartGG).

In der Praxis profitieren Freiberufler konkret vom Wegfall der Gewerbesteuer und einer vereinfachten Buchhaltung (EÜR).

Wie kann ich ein Einzelunternehmen auflösen?

Die Auflösung eines Einzelunternehmens ist erfreulicherweise ähnlich einfach wie seine Gründung.

Wenn du dein Einzelunternehmen einstellen möchtest oder musst, dann musst du betriebliches Vermögen in privates verwandeln – sprich: es vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto überweisen. Alternativ ist auch eine Veräußerung möglich.

Ist dies erledigt, solltest du im nächsten Schritt das Finanzamt über die Auflösung deines Einzelunternehmens informieren.

Wenn du einen Eintrag im Handelsregister hast, musst du dich außerdem abschließend darum kümmern, dass dieser gelöscht wird.

Autor

Jessika Fichtel

Jessika Fichtel hat sich im Laufe ihrer bisherigen Karriere als Freelance-Autorin auf die Themenschwerpunkte Karriere und Entrepreneurship spezialisiert. Sie gehört seit 2017 zum Team von Junge Gründer. Jessikas besonderes Interesse gilt kreativen Startups, die sich vom „Mainstream“ abheben und sich trauen, anders zu sein. In ihren Artikeln lässt die freiberufliche Texterin gern eigene Erfahrungen einfließen.