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Kommandit­gesellschaft gründen: Schritt für Schritt

Jessika Fichtel Expertin für Entrepreneurship und Karriere

Aktualisiert am

Wenn du eine Kommanditgesellschaft gründen möchtest, musst du diese Schritte unternehmen:

  1. Geschäftspartner finden
  2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
  3. Einlagen einzahlen
  4. Eintragung ins Handelsregister
  5. Anmeldung beim Gewerbeamt
  6. Anmeldung beim Finanzamt

Du möchtest gern wissen, wie der Gründungsprozess im Detail abläuft? Hier erfährst du es:

KG Gründung im Detail

Schritt 1: Geschäftspartner finden

Eine KG kann nur mit mindestens einem Kommanditisten und einem Komplementär gegründet werden.

Wenn du bisher noch allein bist, solltest du dich also auf die Suche nach einem geeigneten Geschäftspartner machen.

Vergiss hierbei bitte nie, wie wichtig eine vertrauensvolle Basis für alle Beteiligten ist. Die KG mit einem Fremden zu gründen, ist daher keine besonders gute Idee.

Schritt 2: Gesellschaftsvertrag aufsetzen

Der Gesellschaftsvertrag ist so etwas wie das Herzstück eures Gründungsprozesses. In dem Dokument werden viele verschiedene Punkte festgehalten, beispielsweise:

  • Liste aller Gesellschafter inkl. Rollen (Kommanditist/Komplementär)
  • Benennung der Geschäftsführung und ihrer Stellvertretung
  • Name der KG
  • Sitz der KG
  • Gegenstand der KG
  • Verteilung von Gewinnen
  • Beteiligung im Fall von Verlusten
  • Summe, für die der/die Kommanditist/en haftet/haften

Es gibt keine festen Vorschriften, die bestimmen, was im Gesellschaftsvertrag geregelt werden muss und was nicht. Um euch dennoch maximal abzusichern und hinterher keine Probleme zu bekommen, ist es sinnvoll, den Vertrag in Zusammenarbeit mit einem Notar oder Rechtsanwalt aufzusetzen.

Alternativ findest du beispielsweise hier einen Mustervertrag für die Gründung einer Kommanditgesellschaft.

Ob nun im Alleingang, mit externer Hilfe oder mittels Mustervertrag – der Gesellschaftsvertrag muss am Ende von einem Notar beglaubigt werden.

Schritt 3: Einlagen einzahlen

Um die Kommanditgesellschaft ins Handelsregister eintragen lassen zu können, müsst ihr zuvor die Einlagen des/der Kommanditisten auf ein Geschäftskonto einzahlen. Lasst euch diesen Vorgang von der Bank bescheinigen.

Schritt 4: Eintragung in das Handelsregister

Wenn der Gesellschaftsvertrag ausformuliert und von allen Gesellschaftern unterschrieben wurde, erfolgt als Nächstes die Eintragung der KG ins Handelsregister.

Es ist wichtig, dass in diesem Zusammenhang die Höhe der Einlagen angegeben und nachgewiesen wird.

Bedenke, dass die Eintragung eines Unternehmens ins Handelsregister nicht nur Geld kostet, sondern auch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Schritt 5: Anmeldung beim Gewerbeamt

Um offiziell als Kommanditgesellschaft agieren zu können, musst du im nächsten Schritt ein Gewerbe anmelden.

Wende dich hierfür an das für dich zuständige Gewerbeamt und fülle den Gewerbeschein aus. Dieser ist oftmals auch online verfügbar.

Praxis-Tipp: Wenn du beim Ausfüllen des Gewerbescheins Hilfe benötigst, kannst du dich beispielsweise an deinen Steuerberater wenden.

Schritt 6: Anmeldung beim Finanzamt

Um endgültig in das Unternehmertum starten zu können, benötigst du noch eine Steuernummer. Diese wird dir vom Finanzamt erteilt, nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt hast.

Auch hier gilt wieder: Wenn du Fragen hast, frage deinen Steuerberater.

Übrigens: Nachdem du diesen Prozess durchlaufen hast, wird sich in der Regel schon nach wenigen Tagen oder Wochen die Industrie- und Handelskammer bei dir melden. Eine Mitgliedschaft in der IHK ist für dich Pflicht.

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Häufig gestellte Fragen

Die Rechtsform Kommanditgesellschaft wirft viele Fragen auf.

Die, die am häufigsten gestellt werden, wollen wir dir nachfolgend gern beantworten.

Wie hoch darf die Anzahl der Gründer bei einer KG maximal sein?

Theoretisch gibt es keine Grenze nach oben.

In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Je mehr Gründer beziehungsweise Gesellschafter es gibt, desto schwieriger wird es, sich auf eine Richtung zu einigen.

Gerade im Fall der Kommanditgesellschaft sollten aufgrund der unterschiedlichen Haftung möglichst wenige Gesellschafter eingesetzt werden. Das senkt das Risiko der Konflikteskalation meist erheblich.

Fazit

Die Kommanditgesellschaft wird heutzutage nur noch selten gegründet.

Das ist schade, denn diese Rechtsform ist spannend. So bringt die KG etwa eine attraktive finanzielle Flexibilität mit sich und genießt bei Geldinstituten und Investoren einen guten Ruf.

Nicht zuletzt bietet sie aufgrund der Unterteilung der Gesellschafter in Kommanditist und Komplementär interessante Gestaltungs- und Führungsmöglichkeiten.

Autor

Jessika Fichtel

Jessika Fichtel hat sich im Laufe ihrer bisherigen Karriere als Freelance-Autorin auf die Themenschwerpunkte Karriere und Entrepreneurship spezialisiert. Sie gehört seit 2017 zum Team von Junge Gründer. Jessikas besonderes Interesse gilt kreativen Startups, die sich vom „Mainstream“ abheben und sich trauen, anders zu sein. In ihren Artikeln lässt die freiberufliche Texterin gern eigene Erfahrungen einfließen.